Dr. med. Klaus-Uwe Hahne
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Wunschleistungen für gesetzlich krankenversicherte Personen

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

ärztliche Leistungen, für die keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht z.B. Bescheinigungen, Einstellungs- oder Sportuntersuchungen, reisemedizinische Beratungen und ggf. entsprechende Impfungen, Aussenseiterbehandlungen) oder solche Leistungen, die als ergänzende (Früherkennungs)- Untersuchungen auf ausdrücklichen Wunsch hin erfolgen, dürfen nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden und nicht von diesen erstattet werden.

Die neben den Leistungen im Krankheitsfall bezahlte gesetzliche Gesundheitsuntersuchung (ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre) umfasst nur noch folgende Leistungen:

Erhebung der Krankengeschichte
körperliche Untersuchung
Urin-Teststreifen-Untersuchung
Untersuchung des Blutes auf Blutzucker und Cholesterin

Ein aussagefähiger Check-up zur Suche nach möglichen versteckten Krankheiten erfordert nach unserer Überzeugung darüber hinaus weitere Untersuchungen wie EKG, Laborprofil (klinische Chemie) und Ultraschall-Untersuchungen des Bauchraumes. Entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und den individuellen Risiken können darüber hinaus ggf. ergänzende Untersuchungen als Vorsorgeuntersuchung z.B. bei familiärer Belastung sinnvoll sein. Eine Absprache hierüber wird im ärztlichen Gespräch zu treffen sein.

Die für eine derartige individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) anfallenden Kosten werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen nicht von den Krankenkassen übernommen und dürfen nicht von diesen erstattet werden. Sie müssen daher als Privatbehandlung erbracht und nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden.

Wir informieren Sie gerne über die in Ihrem Falle sinnvollen Untersuchungen und die entsprechenden Gebührensätze.   

 

Dr. med. Klaus Uwe Hahne | Telefon: 02234/ 52961